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Haubentaucher des Monats

Haubentaucher des Monats: Der Amtsschimmel

Kommt auch nicht alle Tage vor, dass ein Minister vor laufender Kamera eingesteht, dass sein Ministerium Mist gebaut hat. Rudi Anschober hatte Ende Juli die Größe in der ZIB2 klare Worte statt Floskeln zu äußern. Das ändert freilich nichts daran, dass die Regierung generell gut daran täte, von ihrem jenseitigen Corona-PR-Trip wieder Abstand zu nehmen. Und vor allem: Der absurden Lust an der Erstellung von widersinnigen Vorschriften endlich Einhalt zu gebieten.

Kleines Beispiel für einen völlig wild gewordenen Amtsschimmel des Jahres 2020 gefällig? Haubentaucher-Leser Georg hat uns auf folgende Passage in einer Verordnung vom 24. Juli aufmerksam gemacht:

“Kann das Gesundheitszeugnis nicht vorgelegt werden, ist eine 10-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne oder die Quarantäne in einer geeigneten Unterkunft, wofür eine Bestätigung der Verfügbarkeit vorzulegen ist, deren Kosten selbst zu tragen sind und die für diesen Zeitraum nicht verlassen werden darf, anzutreten und dies mit ihrer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen, die für diesen Zeitraum nicht verlassen werden darf, sofern nicht die unverzügliche Ausreise sichergestellt ist.”

Ganz ehrlich: Gehts noch?

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Bild: Skulptur Amtsschimmel am Heilbronner Rathaus. Foto von Peter Schmelzle – file:Hn-amtsschimmel.jpg, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=18470052

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